Präambel:
Der Zweck dieses Dokuments ist es, die gemeinsamen Werte festzulegen, die die SVHEKK und ihre Mitglieder vertreten. Zusätzlich zu den Zielen des Verbandes, wie sie in den Statuten definiert sind, soll es einen Rahmen für die Praxis garantieren und die Betreuung der HEKK-Praktizierenden auf nationaler Ebene sicherstellen.
Artikel 1:
Der Schweizer Dachverband der Historischen Europäischen Kampfkunst (Swiss HEMA) bezweckt die Entwicklung, Förderung und Unterstützung der Historischen Europäischen Kampfkünste (HEMA) in der Schweiz.
SwissHEMA anerkennt und beansprucht die doppelte Dimension der Praxis der Historischen Europäischen Kampfkünste, die sowohl körperliche Aktivität und Sport als auch den kulturellen Ansatz eines immateriellen Erbes verbindet. Diese beiden Aspekte der HEMA-Praxis werden vom Dachverband gleichermaßen eingerahmt und gefördert.
Artikel 2:
Jede Aktivität, die einen Bezug zur Swiss HEMA beansprucht, muss direkt oder indirekt auf historischen Ressourcen beruhen. In Anbetracht der besonderen Dimension einer Wiederherstellungstätigkeit, die sich auf Dokumente stützt, die mehrfachen Angriffen ausgesetzt sind, nimmt Swiss HEMA keine Stellung zu den Interpretationen, die innerhalb der Gruppen, aus denen es besteht, entwickelt und gelehrt werden.
Artikel 3:
Swiss HEMA ermutigt seine Mitglieder, die Grundsätze des kritischen Denkens und der intellektuellen Redlichkeit im Rahmen der HEMA-Forschung und -Ausbildung anzuwenden und weiterzuentwickeln. Sie fördert einen Geist der Offenheit und des Teilens, der jede Form der Zurückhaltung von Wissen ablehnt und für jeden Praktiker ein gleichwertiges Recht auf Zugang zu historischen Ressourcen fordert.
Artikel 4:
Swiss HEMA stellt die Sicherheit der Praktizierenden in den Mittelpunkt ihres Handelns. Sie ermutigt die Gruppen, diesbezügliche Richtlinien aufzustellen und einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Schutzausrüstung, und entwickelt Ressourcen für eine sichere Praxis, auch durch Schulungen. Sie verurteilt riskantes Verhalten wie Drogenkonsum oder exzessive Gewalt.
Artikel 5:
Swiss HEMA übernimmt die Aufgabe, die Ausübung von HEMA in der Schweiz zu gestalten und zu fördern. Sie mischt sich nicht in die Organisation oder den Inhalt der Aktivitäten der Gruppen ein, die unter Beachtung der vom Verband vertretenen Ziele und Werte sowie der schweizerischen und internationalen Gesetzgebung über eine fast vollständige pädagogische Freiheit verfügen.
Artikel 6:
Swiss HEMA lehnt jede Form von Diskriminierung oder Segregation, insbesondere aufgrund der ethnischen oder nationalen oder kulturell-religiösen Herkunft oder Zugehörigkeit, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder der Behinderung ihrer Mitglieder bedingungslos ab und verurteilt diese entschieden.
Artikel 7:
Swiss HEMA vertritt die Gruppen, aus denen sie sich zusammensetzt, doch gilt auch der umgekehrte Fall. Daher müssen auch sie die vom Verband festgelegten gemeinsamen Werte einhalten und verteidigen, sei es auf Vereins- oder individueller Ebene. Dazu gehören der Respekt vor den anderen Mitgliedsgruppen des Verbandes und ein verantwortungsbewusstes und vorbildliches Verhalten sowohl innerhalb des Vereins als auch gegenüber der Öffentlichkeit.
Artikel 8:
Der Beitritt zu dieser Charta ist ein integraler Bestandteil der Mitgliedschaft bei Swiss HEMA. Bei Nichteinhaltung dieser gemeinsamen Werte behält sich die Generalversammlung, das oberste Organ des Verbandes, das sich aus Delegierten aller Mitgliedsverbände zusammensetzt, das Recht vor, jede als notwendig erachtete Maßnahme (Verwarnung, Sanktion, Ausschluss oder anderes) gegenüber einer Gruppe oder einer Einzelperson zu beschließen.